Beseitigung von Abfällen im RMA-Gebiet

Die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus dem Gebiet der Rhein-Main Abfall GmbH erfolgt über die RMA. Voraussetzung für alle Abfallanlieferungen an den beiden Müllheizkraftwerken in Frankfurt und Offenbach sowie der Deponie Dyckerhoffbruch Wiesbaden ist ein gültiger Auftrag.

 

Entsorgung von überlassungspflichtigen Abfällen aus dem gewerblichen Bereich

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und der neuen Nachweisverordnung vom 01.02.2007 werden nur noch zwei Abfallkategorien unterschieden:

 

  • Gefährliche Abfälle, die den früheren besonders überwachungsbedürftigen Abfällen entsprechen
  • Nicht gefährliche Abfälle, die den früheren besonders überwachungsbedürftigen und den nicht überwachungsbedürftigen Abfällen entsprechen.

  

Gefährliche Abfälle unterliegen weiterhin der Nachweispflicht und sind in Hessen in der Regel der HIM GmbH zu überlassen. Für nicht gefährliche Abfälle ist eine Nachweisführung nach der neuen Nachweisverordnung nicht mehr erforderlich.


Im RMA-Gebiet anfallende, nicht gefährliche Abfälle aus dem gewerblichen Bereich, die nicht verwertet werden, sind der Rhein-Main Abfall GmbH zur Beseitigung zu überlassen.
Dies kann je nach Art und Menge des Abfalls über die öffentliche Abfuhr der jeweiligen Stadt und Gemeinde oder durch Direktanlieferung des Erzeugers (bzw. beauftragte Entsorgungsfirma) an eine Entsorgungsanlage im RMA-Gebiet erfolgen. Die Vorgaben in den Abfallsatzungen der einzelnen Kommunen (Anschluss- und Benutzungszwang) sind zu beachten.

 

Erstellen eines Auftrages zur Abfallentsorgung

 

Zur Erstellung eines Auftrages zur Abfallentsorgung durch die RMA GmbH werden die Kunden-, Erzeuger- und Befördererdaten sowie verschiedene Angaben zu Art, Menge und Herkunft des Abfalls und eine Einzugsermächtigung benötigt.

 

Dazu können Sie als "Neukunde" unser Datenblatt und die Einzugsermächtigung herunterladen. Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare dann im Original an die RMA GmbH.

 

 

Für jede Abfallart nach der Abfallverzeichnisverordnung wird von der RMA ein Auftrag erstellt. Der Kunde erhält das Genehmigungsformular und den Anlieferschein zugeschickt. Nach Eingang des unterschriebenen Genehmigungsformulars bei der RMA, kann die Abfallanlieferung mit dem Anlieferschein an der genannten Entsorgungsanlage erfolgen.

 

Übersicht für RMA-Kunden über bestehende Aufträge und erfolgte Abfallanlieferungen

 

RMA-Kunden können hier ihre bestehenden Aufträge, die bereits angelieferten Abfallmengen und die damit verbundenen Entsorgungskosten einsehen. Auch die Anlieferungen der letzten 30 Tage werden angezeigt. Zur Benutzung der Übersicht benötigen Sie eine PIN, die Sie in Kürze von der RMA erhalten.

 

Ihr Ansprechpartner

Name
Monika Kessenbrock

Funktion
Regionalberaterin
Abfallwirtschaft
Abfallberatung

E-Mail
M.Kessenbrock(at)rmaof.de

Telefon
(069) 80052 – 128

Telefax
(069) 80052 – 292