Elektroaltgeräte

Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Seit dem 24. März 2006 sind auch Verbraucher vom Elektrogesetz betroffen. Alte Elektrogeräte dürfen seitdem nicht mehr zusammen mit dem Restmüll in der grauen Tonne entsorgt werden. Sie müssen getrennt erfasst werden.

 

Alle entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main; Kreise Main-Taunus, Hochtaunus, Offenbach und die Stadt Maintal) haben mindestens eine Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte ab dem 24. März 2006 eingerichtet.

 

In allen 41 Städten und Gemeinden des RMA-Gebietes werden weiterhin Sammlungen von Elektro- und Elektronikgeräten an kommunalen Wertstoffannahmestellen und/oder über Holsysteme wie bisher angeboten.

 

Angenommen werden Altgeräte aus privaten Haushalten von "Endnutzern und Vertreibern". Anlieferungen von mehr als 20 Großgeräten müssen an allen Sammel- und Übergabestellen angemeldet werden.

 

Vom Kreis Offenbach ist die Rhein-Main Abfall GmbH mit der Betreuung der Übergabestelle, dem Einzug der Elektrogerätegebühr und der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.

Ihr Ansprechpartner

Name
Martina Slepica

Funktion
Öffentlichkeitsarbeit
Abfallwirtschaft

E-Mail
M.Slepica(at)rmaof.de

Telefon
(069) 80052 – 132

Telefax
(069) 80052 – 292