Welche Elektroaltgeräte werden gesammelt?
Und welche nicht?
Elektrogeräte bestehen aus rund 1.000 verschiedenen Substanzen. Darunter befinden sich wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium oder hochwertige Kunststoffe. Aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei Quecksilber und polybromierte Flammschutzmittel sind in den Geräten enthalten. Nachfolgend haben wir für Sie die Elektro- und Elektronikgeräte aufgelistet, die unter das Elektrogesetz fallen oder Ausnahmen bilden.
Welche Geräte werden gesammelt?
- Haushaltsgroßgeräte:
Kühlschränke, Herde und Backöfen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektrische Koch- und Heizplatten, Mikrowellengeräte, elektrische Heizgeräte, elektrische Ventilatoren, Klimageräte, Nachtspeicherheizgeräte etc. - Haushaltskleingeräte:
Staubsauger, Teppichkehrmaschine, Mühlen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Waagen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Zahnbürsten, Wecker, Haartrockner etc. - Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik:
Großrechner, Minicomputer, PC´s und Laptops (einschließlich CPU, Bildschirm, Tastatur, Maus), Drucker, Kopiergeräte, Taschen- und Tischrechner, Anrufbeantworter, Telefone, Mobiltelefone, Fax- und Telexgeräte etc. - Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule:
Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und -rekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audioverstärker, elektrische Musikinstrumente etc., Photovoltaikmodule - Beleuchtungskörper:
Stabförmige und Kompakt-Leuchtstofflampen (Energiesparlampen), Niederdruck-Natriumdampflampen, Entladungslampen ( einschließlich Metalldampflampen und Hochdruck-Natriumdampflampen), Leuchten für Leuchtstofflampen und sonstige Beleuchtungskörper, LED-Lampen
Ausnahme: Glühlampen - Elektrische und elektronische Werkzeuge ohne ortsfeste industrielle Großwerkzeuge:
Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Bearbeiten von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen (Drehen, Fräsen, Schneiden, Lochen, Stanzen etc.), Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge, Geräte zum Versprühen, Ausbringen oder Verteilen von flüssigen oder gasförmigen Stoffen, elektrische Rasenmäher etc. - Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte:
Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Ruder-Computer, Sportausrüstung mit elekrischen oder elektronischen Bauteilen, Geldspielautomaten etc. - Medizinprodukte ( mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte):
Geräte für Strahlentherapie, Analysegeräte, Kardiologiegeräte, Fertilisations-Testgeräte, Nuklearmedizinische Geräte, Dialysegeräte, Beatmungsgeräte, sonstige Geräte etc. - Überwachungs- und Kontrollinstrumente:
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor etc. - Automatische Ausgabegeräte:
Getränkeautomaten, Automaten für feste Produkte, Geldautomaten etc.
Ausnahmen vom Elektrogesetz:
Ortsfeste Anlagen wie z. B. mit dem Gebäude fest verbundene Lüftungs- und Klimaanlagen, mit dem Wasserleitungssystem fest verbundene Warmwassergeräte (Druckgeräte), Benzinrasenmäher, Autoradios, Freisprechanlagen, Glühlampen und Leuchten aus Haushalten, Blutzuckermessgeräte (infektiös), brummender Teddybär etc.